Seit dem 01.01.2021 gibt es die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), welche die bisherigen einzelnen Förderprogramme des Bundes in einem Förderangebot zusammenfasst. Der Neubau oder die Sanierung von effizienten Gebäuden wird als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als direkter Zuschuss gefördert. Die Antragsstellung erfolgt, je nach Förderprodukt, entweder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und wird stufenweise bis zum 01.01.2023 umgestellt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten.