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Konzeptentwicklung

Die Konzeptentwicklung ist der erste Planungsschritt im Bereich der Architekturleistungen. Sie entspricht den Leistungsphasen "Grundlagenermittlung" und "Vorentwurf" der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI).

In diesem Zusammenhang werden zunächst die Wünsche des Bauherrn für den Neubau ermittelt und geordnet. Dies umfasst beispielsweise das benötigte Raumprogramm, Gestaltungs- oder Nutzungsvorstellungen sowie die gewünschte energetische Qualität. Die frühzeitige Festlegung eines Budgets ermöglicht der Konzeptentwicklung einen groben Planungsrahmen. Die Auswahl der Konstruktion, ob Massivbau, Holzrahmenbau oder Skelettbauweise in Stahl, Holz oder Beton, erfolgt bei Neubauten zunächst auf Basis dieser Anforderungen an das Gebäude.

In einem nächten Schritt werden die Vorgaben und Wünsche des Bauherrn auf ihre Machbarkeit hin geprüft. Dies bedeutet zunächst die Abstimmung mit den zuständigen Behörden, um den planungsrechtlichen Rahmen zu ermitteln:

  • Gibt es im Planungsgebiet einen Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan?
  • Ist die geplante Baumaßnahme genehmigungspflichtig?
  • Welche Nachweise müssen für eine Baugenehmigung erbracht werden?
  • Welche weiteren Genehmigungen, wie beispielsweise eine wasserrechtliche Erlaubnis, müssen eingeholt werden?

Darüber hinaus ist die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Wir stimmen uns frühzeitig mit Fachplanern wie beispielsweise Statikern, Haustechnikplanern oder Brandschutzplanern ab. Dabei ist zu klären, welche Maßnahmen bautechnisch und wirtschaftlich möglich und/oder notwendig sind.

Auf Grundlage der von uns ermittelten Informationen erstellen wir zeichnerisch ein Konzept für Ihren geplanten Neubau mit Kostenschätzung nach DIN 276 (Kosten im Hochbau).

Im Anschluss an die Konzeptentwicklung für den Neubau kann der Architekt mit weiteren Planungsschritten, beauftragt werden. Diese beinhalten entweder die weitere Planung und Baubegleitung des Neubaus oder die Bearbeitung einzelner Leistungsbereiche der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Projektbeispiel 064

Einfamilienhaus in Massivbauweise

  • Entwurf: Nordansicht

    Entwurf: Nordansicht

  • Entwurf: Südansicht

    Entwurf: Südansicht

  • Entwurf: Ostansicht

    Entwurf: Ostansicht

  • Entwurf: Westansicht

    Entwurf: Westansicht

  • Entwurf: Längssschnitt

    Entwurf: Längssschnitt

  • Entwurf: Grundriss Erdgeschoss

    Entwurf: Grundriss Erdgeschoss

  • Entwurf: Grundriss Obergeschoss

    Entwurf: Grundriss Obergeschoss

Für das Baugrundstück lag eine Gestaltungssatzung vor, die u.a. die Firsthöhe, Fassadenmaterialien und Dacheindeckung festlegte. Des weiteren befand sich ein Naturdenkmal auf dem Grundstück, dass in der Planung der Außenanlagen zu berücksichtigen war. Die zeichnerische Darstellung des Vorentwurfes umfasste Lageplan, Grundrisse, Ansichten und einen Systemschnitt zur Konstruktion des Gebäude.