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Leistungsphasen nach HOAI

Die Architekturleistungen werden entsprechend Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) angeboten. Die HOAI gliedert und berechnet das Honorar nach Baukosten, Schwierigkeit und Planungsanteil. Die aktuell gültige Fassung vom 10.07.2013 ist die HOAI 2013, die am 17.07.2013 in Kraft getreten ist.

Für Ihr Projekt erstellen wir gerne ein Angebot unserer Leistungen auf folgender Grundlage:

  • Anrechenbare Baukosten: In der Regel die Kosten zur Herstellung des Bauwerks
  • Die Einordnung der Bauaufgabe nach Komplexität und Schwierigkeit in die Honorarzonen I - V
  • Die Vergabe der Gesamtplanung oder von Teilleistungen nach Leistungsphasen 1 - 9
  • Projekt 067: Entwurf Westansicht

    Projekt 067: Entwurf Westansicht

  • Projekt 067: Entwurf Grundriss Dachgeschoss

    Projekt 067: Entwurf Grundriss Dachgeschoss

  • Projekt 030: Genehmigungsplanung Schnitt

    Projekt 030: Genehmigungsplanung Schnitt

  • Projekt 030: Genehmigungsplanung Grundriss Obergeschoss

    Projekt 030: Genehmigungsplanung Grundriss Obergeschoss

  • Projekt 061: Ausschnitt  Werkplanung Schnitt B-B

    Projekt 061: Ausschnitt  Werkplanung Schnitt B-B

  • Projekt 061: Ausschnitt Werkplanung Innentüren

    Projekt 061: Ausschnitt Werkplanung Innentüren

  • Projekt 019: Objektüberwachung

    Projekt 019: Objektüberwachung

  • Projekt 019: Objektüberwachung

    Projekt 019: Objektüberwachung

Darüber hinaus ist es nach HOAI auch möglich ein Pauschalhonorar oder eine Honorar auf Stundenlohnbasis zu vereinbaren. Bei kleineren Beratungsleistungen wird in der Regel von uns nach Telefonat oder Ortstermin ein Pauschalpreis angeboten.

Honorarzonen nach §5 der HOAI

Die Honorarzonen nach §5 der HOAI für die Objekt- und Tragwerksplanung sind im einzelnen:

  • Honorarzone I: Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen
  • Honorarzone II: Gebäude mit geringen Planungsanforderungen
  • Honorarzone III: Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen
  • Honorarzone IV: Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen 
  • Honorarzone V: Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen

Leistungsphasen nach §34 der HOAI

Die Leistungsphasen nach §34 der HOAI 2013 für Gebäude bzw. Innenräume sind im einzelnen:

  1. Grundlagenermittlung: 2%
    Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe
  2. Vorplanung: 7%
    Projekt und Planungsvorbereitung
  3. Entwurfsplanung: 15%
    System und Integrationsplanung
  4. Genehmigungsplanung: 3% (Gebäude) bzw. 2% (Innenräume)
    Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
  5. Ausführungsplanung: 25% (Gebäude) bzw. 30% (Innenräume)
    Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungsleistung
  6. Vorbereitung der Vergabe: 10% (Gebäude) bzw. 7% (Innenräume)
    Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
  7. Mitwirkung bei der Vergabe: 4% (Gebäude) bzw. 3% (Innenräume)
    Ermitteln der Kosten und Mitwirken bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung): 32%
    Überwachen der Ausführung des Objekts
  9. Objektbetreuung und Dokumentation 2%
    Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses