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EnEV 2014 Novellierungen

Die wichtigsten Neuerungen der Energieeinsparverordnung 2014

Am 01.Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Für Neubauten werden die Anforderungen ab Januar 2016 in einem Schritt um 25 Prozent steigen. Der Endenergiebedarf von Gebäuden im Energieausweis wird künftig nicht mehr nur über den bereits eingeführten Bandtacho angezeigt, sondern zusätzlich in Form von Energieeffizienzklassen dargestellt werden. Alte Heizkessel müssen auf Basis flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden (nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel). Für Bestandsbauten sind aktuell keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.

  • Projekt 064: Wärmeerzeugung durch Geothermie

    Projekt 064: Wärmeerzeugung durch Geothermie

  • Projekt 090: Wärmeerzeugung mit solarer Heizungsunterstützung

    Projekt 090: Wärmeerzeugung mit solarer Heizungsunterstützung

  • Alter Heizkessel

    Alter Heizkessel

  • Austausch des Heizkessels

    Austausch des Heizkessels

Wesentliche Neuerungen der EnEV 2014 für Gebäude

  1. Beim Primärenergiebedarf verschärfen sich die Anforderungen an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude um 25 Prozent ab 1.1.2016. Dementsprechend ist die Gebäudehülle im Schnitt um etwa 20 Prozent besser auszuführen.
  2. Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.
  3. Oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen ab dem 1.1.2016 gedämmt sein (U-Wert kleiner/gleich 0,24 W/m² K). Die Forderung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz erfüllt.
  4. Für Bestandsgebäude sind keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen. 

Wesentliche Neuerungen der EnEV 2014 für Energieausweise

  1. Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen. Der Bandtacho wird zusätzlich durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt.
  2. In Zukunft muß ein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung an Käufer bzw. Mieter übergeben werden. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  3. Bei Verkauf oder Vermietung müssen energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen angegeben werden.