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Ermittlung der Sanierungskosten nach DIN 276

Passend zur Planungstiefe ist entweder eine einfache Kostenschätzung, z.B. für einen ersten Vorentwurf, oder bei bereits weiterentwickelter Entwurfsplanung, eine Kostenberechnung mit Baubeschreibung erforderlich. Grundlage ist in beiden Fällen die DIN 276 (Kosten im Hochbau). Die Bauteile bilden die Berechnungsgrundlage und sind nach Kostengruppen geordnet.

  • Ausschnitt Kostenberechnung

    Ausschnitt Kostenberechnung

  • Ausschnitt Kostenberechnung

    Ausschnitt Kostenberechnung

  • Ausschnitt Kostenschätzung

    Ausschnitt Kostenschätzung

  • Ausschnitt Kostenberechnung

    Ausschnitt Kostenberechnung

Kostenschätzung nach DIN 276

Im Rahmen eines Vorentwurfs oder einer Start- oder Energieberatung werden die Kosten mit dem Ziel einer ersten Prognose ermittelt. Dazu wird in der Regel eine Kostenschätzung nach DIN 276 vorgenommen. Nach Begutachtung des Bauwerks und Besprechung der gewünschten Sanierungsmaßnahmen, werden über den Bruttorauminhalt (BRI) mit einem zu ermittelnden Kostenkennwert, die Baukosten nach DIN 276 geschätzt.

Sollte sich hier eine genügend große Schnittmenge zwischen Anspruch an die Sanierung und geschätzten Kosten ergeben, lohnt es sich die beabsichtigte Baumaßnahme genauer zu untersuchen.

Kostenberechnung nach DIN 276

Als Grundlage führen wir zunächst ein Gebäudeaufmaß durch, fertigen Bestandspläne an, ermitteln Baumängel, stellen deren Ursachen fest und tragen diese in ein Schadenskataster ein. Außerdem wird, bei einem neben der Sanierung beabsichtigtem Umbau, eine Entwurfsplanung erstellt. Mit diesen Planungsbestandteilen ermitteln wir die dann die Sanierungskosten.

Für die Kostenberechnung wird das Bauwerk in Kostengruppen (KG) nach Bauteilen eingeteilt. Bei der Kostenberechnung wird dies entweder bis zur zweiten oder bis zur dritten Gliederungsebene der Bauteile durchgeführt. Mit zunehmendem Aufwand steigt natürlich die Sicherheit der Kostenberechnung.

Für die meisten Umbau und Sanierungsprojekte aber auch anspruchsvolle Neubauten sollte daher eine Kostenberechnung bis zur 3.Gliederungsebene stattfinden. Hier liegt die Genauigkeit nach unserer Erfahrung bei +/- 10%. Bei Berechnung nach 2.Gliederungsebene ist von einer Genauigkeit von +/- 20% auszugehen.

Die Berechnung bis zur dritten Gliederungsebene erfolgt, auf Grundlage einer Massenermittlung und einer Baubeschreibung. Das bedeutet, neben den Baumassen wird von uns auch eine aussagekräftige Baubeschreibung erarbeitet, in welcher die Art der Ausführung und Qualität der Baustoffe beschrieben werden.

Je nach Anspruch und Notwendigkeit sind die folgenden Kostengruppen Bestandteil der Kostenberechnung:

  • 100 Grundstück
  • 200 Herrichten und Erschließen
  • 300 Bauwerk – Baukonstruktionen
  • 400 Bauwerk – Technische Anlagen
  • 500 Außenanlagen
  • 600 Ausstattung und Kunstwerke
  • 700 Baunebenkosten

Die Kostengruppen 300 und 400 bilden die Bauwerkskosten und somit den unverzichtbaren Kern jeder Kostenberechnung. Die übrigen Kostengruppen werden nach Bedarf und Absprache berechnet.

Beispiel einer Kostenberechnung

Eine einzelne Kostengruppe (KG) einer Kostenberechnung bis zur 3.Gliederungsebene könnte wie folgt aussehen:

Kostengruppe:

KG 300: Bauwerk_KG 360: Dächer_KG 363: Dachbeläge

Baubeschreibung:

Beplankung der erhöhten Sparrenlage mit Dämmplatte Pavatherm Plus,  Wärmeleitgruppe 043, d=60mm

Massen und Kosten:

Masse: 162 m²_Einzelpreis: 32,50 €_Gesamtpreis: 5.265,00 €