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Energieausweise für Wohngebäude

Der Energieausweis enthält die Energiekennwerte eines Gebäudes, die es möglich machen, das Gebäude hinsichtlich seiner Energieeffizienz zu beurteilen. Außerdem gibt er Empfehlungen zu sinnvollen energetischen Sanierungen. In der Regel ist der Ausweis 10 Jahre gültig.

Seit 01.01.2009 ist für alle Wohngebäude, bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung der Energieausweis Pflicht (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis). Seit dem 01.05.2014 hat der Verkäufer bzw. Vermieter den Ausweis seinem Kauf bzw. Mietinteressenten rechtzeitig vor Vertragsabschluss vorzulegen. Dies sollte spätestens bei der Besichtigung des Objektes stattfinden.

  • Energieausweis: Bedarfsausweis nach EnEV 2009 Seite 1

    Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus nach EnEV 2009

  • Energieausweis: Bedarfsausweis nach EnEV 2009 Seite 2

    Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus nach EnEV 2009

  • Energieausweis: Bedarfsausweis nach EnEV 2014 Seite 1

    Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus nach EnEV 2014

  • Energieausweis: Bedarfsausweis nach EnEV 2014 Seite 2

    Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus nach EnEV 2014

  • Energieausweis: Bedarfsausweis nach EnEV 2014 Modernisierungsempfehlungen

    Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus nach EnEV 2014 - Modernisierungsempfehlungen

Erstellung von Energie Bedarfsausweisen

Bei Energieausweisen wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen unterschieden. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Bewohner, innerhalb der letzten drei Jahre an. Je nachdem, ob die Gebäudenutzer energiebewusst oder verschwenderisch sind, kann das Ergebnis stark schwanken. Beim Bedarfsausweis hingegen, wird die Qualität der Gebäudehülle, der Heizungstechnik und weiterer Einflussfaktoren gemessen und mit einem sogenannten Referenzgebäude verglichen. Dadurch wird eine echte Vergleichbarkeit geschaffen. Dies ist beim Verbrauchsausweis nicht möglich. Unser Büro stellt daher nur Bedarfsausweise aus.

Für Wohngebäude, mit Bauantrag ab dem 01.11.1977 oder mit mehr als 4 Wohnungen besteht Wahlfreiheit über die Form des Energieausweises. Für alle anderen Wohngebäude kann nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Ausnahme: Das Gebäude erfüllt (z.B. durch eine Modernisierung) die Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977.

Bei Wohnungsanzeigen müssen nach Einführung der EnEV 2014 die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis mit angegeben werden. Anzugeben ist der Energieverbrauch bzw. Bedarf, der Energieträger (z.B. Gas) und wenn bereits vorhanden die Effizienzklasse des Gebäudes. Ältere Ausweise hatten noch keine Angabe der Effizienzklasse.

Kosten für die Erstellung eines Energie Bedarfsausweis nach §18 EnEV

Einfamilienhaus 340,00 €
Reihenendhaus 300,00 €
Reihenmittelhaus 260,00 €
Zweifamilienhaus 200,00 €/ pro Wohneinheit
Mehrfamilienhaus 3 WE 160,00 €/ pro Wohneinheit
Mehrfamilienhaus 4 – 6 WE 125,00 €/ pro Wohneinheit
Mehrfamilienhaus 7 – 9 WE 110,00 €/ pro Wohneinheit
Mehrfamilienhaus > 9 WE nach Angebot

Die pauschalen Angebote beziehen sich auf Gebäude mit einfachen Grundformen. Bei Gebäuden mit vielen, einzelnen Außenflächen, die einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten, erstellen wir gerne ein auf Ihr Gebäude bezogenes Angebot. Voraussetzungen für die Pauschale ist die Übermittlung der für die Berechnung benötigten Daten an uns. Die Erstellung schließt einen Ortstermin zur Erfassung verschiedener Berechnungsgrundlagen ein. Bei Ortsterminen über 30 Minuten Fahrtzeit (ca.25 km Radius um Minden) rechnen wir die zusätzliche Fahrtzeit nach Zeitstundenhonorar ab.

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises benötigen wir von Ihnen folgende Daten:

  • a) Vermaßte Planunterlagen
  • b) Baubeschreibung mit allen Bauteilen, die das beheizte Gebäudevolumen begrenzen
  • c) Technische Produktbeschreibung der Wärmeerzeuger (Heizungskessel, Durchlauferhitzer  etc.)

Wenn keine Planunterlagen vorliegen können wir Ihnen die Kosten für die Ermittlung der Baubeschreibung oder die Herstellung von Bestandsplänen, nach Zeithonorar anbieten.