Konzeptentwicklung
Die Konzeptentwicklung ist der erste Planungsschritt im Bereich der Architekturleistungen. Sie entspricht den Leistungsphasen "Grundlagenermittlung" und "Vorentwurf" der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI).
In diesem Zusammenhang werden zum Einen die Wünsche des Bauherrn für die Baumaßnahme an dem Baudenkmal ermittelt und geordnet. Dies umfasst beispielsweise das benötigte Raumprogramm, Gestaltungs- oder Nutzungsvorstellungen, sowie die gewünschte energetische Qualität des Gebäudes. Die frühzeitige Festlegung eines Budgets ermöglicht der Konzeptentwicklung einen groben Planungsrahmen.
Zum Anderen werden diese Vorgaben und Wünsche auf ihre Machbarkeit hin geprüft. Dies bedeutet zunächst die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Denkmalpflegern um den planungsrechtlichen Rahmen zu ermitteln und eine Planungssicherheit zu erlangen:
- Welche Bestandteile des Gebäudes stehen unter Denkmalschutz?
- Ist die geplante Baumaßnahme nach den Wünschen des Bauherrn denkmalrechtlich durchführbar?
- Welche zusätzlichen Nachweise müssen für eine Baugenehmigung erbracht werden?
- Gibt es Fördermittel und -möglichkeiten durch die Denkmalbehörde?
Darüber hinaus ist die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu prüfen, die bei Baumaßnahmen an Baudenkmalen eine besondere Rolle einnimmt. Nach der Analyse der Gebäudesubstanz stimmen wir uns frühzeitig mit Fachplanern wie beispielsweise Statikern, Haustechnikplanern oder Brandschutzplanern ab. Dabei ist einerseits zu klären, welche Maßnahmen bautechnisch möglich und/oder sogar notwendig sind. Andererseits ist hier die Vereinbarkeit der Maßnahmen, in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht, mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Der behutsame Umgang mit der vorhandenen Substanz und der Erhalt des Baudenkmals stehen dabei besonders im Vordergrund.
Auf Grundlage der von uns ermittelten Informationen erstellen wir zeichnerisch ein Konzept für Ihr Baudenkmal mit Kostenschätzung nach DIN 276 (Kosten im Hochbau).
Im Anschluss an die Konzeptentwicklung für das Baudenkmal kann der Architekt mit weiteren Planungsschritten, beauftragt werden. Diese beinhalten entweder die weitere Planung und Baubegleitung des Denkmals oder die Bearbeitung einzelner Leistungsbereiche der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Projektbeispiel 069
Energetische Sanierung, Umbau und Anbau eines Wohn- und Geschäftshauses
Im Rahmen des Vorentwurfes waren das zukünftige Nutzungskonzept und Sanierungsmöglichkeiten des Baudenkmals zu untersuchen. Eine Wohnung im Dachgeschoss war z.B. baurechtlich unzureichend. Die zeichnerische Darstellung des Vorentwurfes umfasste Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Baudenkmals und eines neu geplanten Anbaus.