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Konzeptentwicklung

Die Konzeptentwicklung ist der erste Planungsschritt im Bereich der Architekturleistungen. Sie entspricht den Leistungsphasen "Grundlagenermittlung" und "Vorentwurf" der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI).

In diesem Zusammenhang werden zum Einen die Wünsche des Bauherrn, ob für eine Baumaßnahme an einem bestehenden gewerblichen Gebäude oder für einen Neubau, ermittelt und geordnet. Dies umfasst beispielsweise das benötigte Raumprogramm, Gestaltungs- oder Nutzungsvorstellungen sowie die gewünschte energetische Qualität des Gebäudes. Die frühzeitige Festlegung eines Budgets ermöglicht der Konzeptentwicklung einen groben Planungsrahmen.

Zum Anderen werden diese Vorgaben und Wünsche auf ihre Machbarkeit hin geprüft. Dies bedeutet zunächst die Abstimmung mit den zuständigen Behörden um den planungsrechtlichen Rahmen zu ermitteln:

  • Gibt es im Planungsgebiet einen Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan?
  • Ist die geplante gewerbliche Nutzung in diesem Gebiet umsetzbar?
  • Ist die geplante Baumaßnahme oder Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?
  • Welche zusätzlichen Nachweise müssen für eine Baugenehmigung erbracht werden?
  • Welche weiteren Genehmigungen, wie beispielsweise eine wasserrechtliche Erlaubnis, müssen eingeholt werden?

Darüber hinaus ist die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu prüfen, die beispielsweise bei Baumaßnahmen im Bestand eine besondere Rolle einnimmt. Nach der Analyse der Gebäudesubstanz stimmen wir uns frühzeitig mit Fachplanern wie beispielsweise Statikern, Haustechnikplanern oder Brandschutzplanern ab. Auch bei Neubauten für Handel und Gewerbe werden diese Fachplaner zu einem frühen Zeitpunkt hinzugezogen, um die Durchführbarkeit der Planung innerhalb des vorgegebenen Budgets zu gewährleisten.

Auf Grundlage der von uns ermittelten Informationen erstellen wir zeichnerisch ein Konzept für Ihre geplante gewerbliche Baumaßnahme, ob Neubau oder im Bestand, mit Kostenschätzung nach DIN 276 (Kosten im Hochbau).

Im Anschluss an die Konzeptentwicklung für das Bauvorhaben kann der Architekt mit weiteren Planungsschritten, beauftragt werden. Diese beinhalten entweder die weitere Planung und Baubegleitung des Bauvorhabens oder die Bearbeitung einzelner Leistungsbereiche der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Projektbeispiel 044

Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung eines Sanitärgebäudes

  • Bestand: Grundriss

    Bestand: Grundriss

  • Entwurf: Systemschnitt

    Entwurf: Systemschnitt

  • Entwurf: Grundriss

    Entwurf: Grundriss

  • Neubau: Eingangsbereich mit Pfosten-Riegel Fassade

    Neubau: Eingangsbereich mit Pfosten-Riegel Fassade

  • Außenansicht nach der Sanierung

    Außenansicht nach der Sanierung

Das Sanitärgebäude eines Campingplatzes sollte umgebaut, erweitert, vollständig modernisiert und energetisch saniert werden.Das Gebäude wurde bisher ganzjährig mit einem sehr hohen Energieverbrauch betrieben. Die Neuplanung sah eine Zonierung in Winter- und Sommerbereich vor.