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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit dem 01.01.2021 gibt es die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), welche die bisherigen einzelnen Förderprogramme des Bundes in einem Förderangebot zusammenfasst. Der Neubau oder die Sanierung von effizienten Gebäuden wird als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als direkter Zuschuss gefördert. Die Antragsstellung erfolgt, je nach Förderprodukt, entweder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und wird stufenweise bis zum 01.01.2023 umgestellt.

Förderkonditionen für effiziente Gebäude seit dem 01.01.2021

Die Zuschussförderung von energetischen Sanierungen als Einzelmaßnahmen erfolgt seit dem 01.01.2021 beim BAFA im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der durchgeführten Einzelmaßnahme (z.B. Dämmung der Außenwände oder Austausch der Heizungsanlage) und beträgt bis zu 27.000€ (z.B. Austausch einer Ölheizung durch eine Biomasseanlage). Der Zuschuss wird nach Abschluss der Baumaßnahme direkt ausgezahlt. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird als zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 50% gefördert. Der maximale Zuschussbetrag bemisst sich anhand der Wohneinheiten.

Auf den Internetseiten des BAFA finden Sie weitere Informationen zu der Förderung im Zuschuss Programm BEG-EM für die energetische Sanierung als Einzelmaßnahmen sowie die Fachplanung und Baubegleitung.

 

Die Zuschussförderung von energetischen Sanierungen zum KfW Effizienzhaus erfolgt wie zuvor durch die KfW im Programm 430. Abhängig von dem erreichten Effizienzhausniveau wird nach Abschluss der Baumaßnahme ein direkter Zuschuss von bis zu 48.000€ pro Wohneinheit gewährt. Die Zuschussförderung kann auch für den Kauf einer sanierten Immobilie in Anspruch genommen werden.

Auf den Internetseiten der KfW finden Sie weitere Informationen zu der Förderung im Zuschuss Programm 430 für die energetische Sanierung zum KfW Effizienzhaus.

 

Die Kreditförderung von energetischen Sanierungen zum KfW Effizienzhaus oder als Einzelmaßnahmen erfolgt wie zuvor durch die KfW im Programm 151/152. Der Kreditrahmen beträgt 120.000€ pro Wohneinheit für eine Sanierung zum KfW Effizienzhaus bzw. 50.000€ pro Wohneinheit für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Abhängig von dem erreichten Effizienzhausstandard wird nach Abschluss der Baumaßnahme ein Tilgungszuschuss von bis zu 48.000€ pro Wohneinheit gewährt. Für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 10.000€ pro Wohneinheit.

Auf den Internetseiten der KfW finden Sie weitere Informationen zu der Förderung im Kredit Programm 151/152 für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus oder als Einzelmaßnahme.

 

Die Kreditförderung von energieeffizienten Neubauten erfolgt wie zuvor durch die KfW im Programm 153. Der Kreditrahmen beträgt 120.000€ pro Wohneinheit. Abhängig von dem erreichten Effizienzhausstandard wird nach Abschluss der Baumaßnahme ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000€ pro Wohneinheit gewährt.

Auf den Internetseiten der KfW finden Sie weitere Informationen zu der Förderung im Kredit Programm 153 für Neubauten.

 

Die Zuschussförderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung erfolgt wie zuvor durch die KfW im Programm 431. Der Zuschuss wird in Höhe von 50% der Kosten für den Energie-Effizienz-Experten bis zu einer Höhe von 4.000€ gewährt. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Baumaßnahme direkt ausgezahlt. Die Förderung wird nur bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines der oben genannten KfW Programme gewährt.

Auf den Internetseiten der KfW finden Sie weitere Informationen zu der Förderung im Zuschuss Programm 431 für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

 

Änderungen der Förderkonditionen für effiziente Gebäude ab dem 01.07.2021

Ab dem 01.07.2021 erfolgt die Zuschussförderung von effizienten Gebäuden weiterhin durch die KfW und wird im neuen Programm 461 für energetische Sanierungen zum KfW Effizienzhaus und erstmalig auch für Neubauten von KfW Effizienzhäusern gewährt. Für die Nutzung erneuerbarer Energien in der Anlagentechnik gelten erhöhte Förderquoten, wenn die neue Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien mind. 55% des Energiebedarfes des Gebäudes deckt. Die Förderung der energetischen Sanierung zum KfW Effizienzhaus 115 wird zum 01.07.2021 beendet.

Abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard wird ein Zuschuss von bis zu 75.000€ für Sanierungsvorhaben und bis zu 37.500€ für Neubauvorhaben pro Wohneinheit gewährt, der nach Abschluss der Baumaßnahme direkt ausgezahlt wird. Die Zuschussförderung kann auch für den Kauf von KfW Effizienzhäusern, ob Neubau oder Bestandsimmobilie, in Anspruch genommen werden.

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird als zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 50% gefördert. Der maximale Zuschussbetrag bemisst sich anhand der Anzahl der Wohneinheiten.

Auf den Internetseiten der KfW finden Sie bereits jetzt weitere Informationen zu der Förderung im Zuschuss Programm 461 für die energetische Sanierung oder den Neubau von Effizienzhäusern.

 

Die Kreditförderung von effizienten Gebäuden erfolgt weiterhin durch die KfW und wird im neuen Programm 261/262 für Neubauten und energetische Sanierungen zum KfW Effizienzhaus sowie für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden zusammengefasst. Für die Nutzung erneuerbarer Energien in der Anlagentechnik wurden die Kreditrahmen und die Förderquoten angehoben. Die Förderung der energetischen Sanierung zum KfW Effizienzhaus 115 wird zum 01.07.2021 beendet. 

Der Kreditrahmen beträgt 120.000€ pro Wohneinheit für effiziente Gebäude, die einem KfW Effizienzhausstandard entsprechen bzw. 150.000€ pro Wohneinheit für effiziente Gebäude, wenn die neue Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien mind. 55% des Energiebedarfes des Gebäudes deckt. Der Kreditförderrahmen für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen beträgt bis zu 60.000€ pro Wohneinheit. Abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 37.500€ für Neubauten und bis zu 75.000€ für Sanierungsvorhaben pro Wohneinheit gewährt. Die Höhe des Tilgungszuschusses für Einzelmaßnahmen ist abhängig von der durchgeführten Einzelmaßnahme und beträgt bis zu 27.000€ (z.B. Austausch einer Ölheizung durch eine Biomasseanlage). Der Zuschuss wird nach Abschluss der Baumaßnahme direkt ausgezahlt.

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird als zusätzlicher Kreditbetrag und einem Tilgungszuschuss von 50% gefördert. Der maximale Kredit- bzw. Tilgungszuschuss bemisst sich anhand der Anzahl der Wohneinheiten.

Auf den Internetseiten der KfW finden Sie bereits jetzt weitere Informationen zu der Förderung im Kredit Programm 261/262 für die energetische Sanierung oder den Neubau von Effizienzhäusern und die energetische Sanierung als Einzelmaßnahme.

 

Voraussichtlich ab dem 01.01.2023 werden alle Kreditförderprodukte von der KfW und alle Zuschussförderprodukte vom BAFA vergeben.

 

Wir beraten Sie gerne bei Interesse an einer effizienten Gebäudesanierung oder der Erstellung eines effizienten Neubaus.

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